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Wohnen / Teppichboden Zusatzeignung fußbodenheizunggeeignet

Darstellung

Teppichboden Zusatzeignung fußbodenheizunggeeignet

ETG - Europäische Teppich-Gemeinschaft, Wuppertal


Drei Voraussetzungen sind erforderlich, um dem textilen Teppichboden diese Zusatzeignung geben zu können:

1) Die Prüfung des Wärmedurchlasswiderstands (WDW max. 0,17 qm K/W) ist notwendig, um zu gewährleisten, dass die Wärmedämmung des Prüflings nicht zu hoch ist (ISO 8302: 1991). Dies ist besonders wichtig bei Speicherheizungen. Damit die Wärme über den Tagesverlauf gleichmäßig verteilt an den Raum abgegeben werden kann, sollte der WDW 0,12 qm K/W nicht unterschreiten.

2) Zur Vermeidung einer zu hohen elektrostatischen Aufladung muss der TB antistatische Eigenschaften haben.

3) Der TB muss wärmealterungsbeständig sein. Durch längere Zeit von unten einwirkende Temperaturen darf der TB seine Gebrauchseigenschaften nicht nachteilig verändern. Prüfung erfolgt nach DIN 53 896.

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