Narbenspalt (Voll-Leder aus dem Spaltteil der Haut, der die Narbenschicht trägt)
Fleischspalt (ohne Narbenschicht, handelsübliche Bez. Spaltleder)
Mittelspalt (ohne Narben- und Fleischseite)
Die Bezeichnungsvorschriften für Leder sind vom Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) genau festgelegt. So muss das Leder bzw. daraus hergestellte Lederware immer in Verbindung mit dem Tiernamen bezeichnet werden, z.B. Voll-Rindleder, Rind-Spaltleder etc.
