• Hartbelag
Natur- und Kunststein, Kunststoffspachtelböden, Holzbelag, Keramik (Keramikfliesen), Laminat, Parkett u.a.
• Elastischer Belag
Gummibelag, Kork, Linoleum, Polyolefin-Bodenbelag, PVC-Beläge.
• Textiler Belag
gewebt, gewirkt, gestrickt, getuftet, Nadelfilz etc. Teppichboden.
Für die Verlegung von Fertigparkett sind die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Parkettarbeiten nach DIN 18 356 zu beachten. Von der Verlegung und Verklebung von Massivparkett wird dem Raumausstatter jedoch abgeraten, da diese Arbeiten eindeutig besser vom Parkettleger ausgeführt werden können, der mit den notwendigen holztechnologischen Kenntnissen ausgestattet ist. Das Parkettlegerhandwerk ist ein relativ junges Handwerk. Seit 1965 ist es möglich,in diesem Handwerk den Gesellen- und Meisterbrief zu erwerben.
