Zweck ist die Ein- und Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Klassifizierung und Kontrolle von Verlegewerkstoffen für Boden, Wand und Decke hinsichtlich ihres Emissionsverhaltens. Kennzeichnend ist die Vergabe der Berechtigungslizenzen zur Verwendung des geschützten Zeichens EMICODE in Verbindung mit den geschützten Emissionsklassen EC 1 bis EC 3. Die Mitglieder der GEV verpflichten sich mit Verwendung dieser Zeichen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen GEV-Richtlinien, womit auch dokumentiert wird, dass die EMICODE-Einstufung nach gemeinsam festgelegten, einheitlichen Kriterien erfolgt.
