04.07.2011 - FussbodenTechnik

EU-Kommission will Beseitigung von Handelshemmnissen für Bauprodukte

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine für Bauprodukte geltenden Bauregellisten zu ändern, mit denen derzeit Zusatzanforderungen an Produkte aufgestellt werden, die schon von harmonisierten europäischen Normen erfasst sind und eine CE-Kennzeichnung tragen. Solche Zusatzanforderungen sollen gegen Vorschriften des europäischen Binnenmarktes verstoßen. Die Aufforderung bezweckt die Erleichterung des freien Warenverkehrs für Bauprodukte im EU-Binnenmarkt.

Die deutschen Behörden verlangen für Bauprodukte, die aufgrund der CE-Kennzeichnung nachweislich bereits alle geltenden Anforderungen erfüllen, noch eine Vorabgenehmigung und weitere Zusatzzertifizierungen, wie z. B. das deutsche Ü-Zeichen. Dies führt dazu, dass aus anderen Mitgliedstaaten stammenden Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung häufig der Zugang zum deutschen Markt verwehrt wird.